STADION An der Alten Försterei, An der Wuhlheide 263, 12555 Berlin

Bis 18.11.23 anmelden: Hauptversammlung der „An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG

Am Donnerstag, dem 23. November 2023, findet die nächste ordentliche Hauptversammlung der “An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG statt. Die Versammlung beginnt um 19 Uhr, Einlass ist ab 18 Uhr. Hierzu ist die Einladung gemäß § 13 Abs. 3 der Satzung unter Mitteilung der Tagesordnung im elektronischen Bundesanzeiger fristgemäß bekannt gemacht worden.

Wir bitten um Beachtung, dass für die Teilnahme an der Hauptversammlung eine formale Anmeldung zwingend erforderlich ist (§ 14 Abs. 1 der Satzung). Bis zum Ablauf des 18. November 2023 muss die Anmeldung an die unten hinterlegten Kontaktmöglichkeiten schriftlich erfolgt sein.

Die Informationsschreiben sowie das Anmeldeformular sind ausschließlich online erhältlich. Sämtliche Unterlagen und Informationen zur Hauptversammlung haben wir zum Download bereit gestellt.

Organisatorische Hinweise

TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS
Gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich bis zum Ablauf des 18.11.2023 schriftlich, durch Fax oder elektronische Nachricht (E-Mail) bei der Gesellschaft in deutscher Sprache unter den o.g. Kontaktdaten anmelden.

Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts ist zudem die vollständige Leistung der Einlage, § 134 Abs. 2 AktG.

Bitte melden Sie sich frühzeitig an, wenn Sie eine Teilnahme an der Hauptversammlung beabsichtigen, um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern. Hier finden Sie ein Anmeldeformular (jeweils für Privatpersonen oder Unternehmen)

VERFAHREN DER STIMMABGABE DURCH EINEN BEVOLLMÄCHTIGTEN
Gemäß § 14 Abs. 3 der Satzung kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht kann in schriftlicher Form, durch Fax oder elektronische Nachricht (E-Mail) erteilt werden. Bestehen Zweifel an der Bevollmächtigung, kann die Gesellschaft Nachweis verlangen, der in schriftlicher Form zu erbringen ist.

In der Hauptversammlung können sich gemäß § 14 Abs. 5 der Satzung nur solche Aktionäre durch Bevollmächtigte vertreten lassen, die gemäß § 14 der Satzung teilnahmeberechtigt sind.

STIMMRECHTSVERTRETER
Gemäß § 14 Abs. 4 kann die Gesellschaft einen Stimmrechtsvertreter benennen, der das Stimmrecht der ihn bevollmächtigenden Aktionäre nach deren Weisung ausübt.

Die Gesellschaft benennt als Stimmrechtsvertreter Herrn Thomas Matscheroth, Vorsitzender der Fan- und Mitgliederabteilung des 1. FC Union Berlin e.V.; vertretungsweise Herrn Hans-Joachim Lesching, Vorstandsvorsitzender der Stiftung des 1. FC Union Berlin e.V. Vollmachten an den Stimmrechtsvertreter können in Schriftform, per Fax oder unter Nutzung elektronischer Medien an o.g. Kontaktdaten der Gesellschaft erteilt werden.

Die Erteilung einer Vollmacht sowie Weisungen an den Stimmrechtsvertreter müssen bis Samstag, den 18.11 2023 unter den angegebenen Kontaktadressen eingegangen sein. Der Widerruf einer Vollmacht muss bis spätestens Sonntag, den 19.11.2023 unter den angegebenen Kontaktadressen zugehen.

GEGENANTRÄGE GEMÄSS § 126 ABS. 1 AktG UND WAHLVORSCHLÄGE GEMÄSS § 127 AktG
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Vorschlägen von Aufsichtsrat und Vorstand zu Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge zu übersenden.

Die Gesellschaft wird vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungname der Verwaltung zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung der Gesellschaft einen zulässigen und, soweit erforderlich, begründeten Gegenantrag zu einem Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung an o.g. Kontaktdaten übersandt hat:

AUSKUNFTSRECHT GEMÄSS § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Um die Auskunftserteilung zu erleichtern, werden Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o.g. Kontaktadressen zu übersenden. Diese Übersendung ist keine Voraussetzung für die Auskunftserteilung.

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Quicklinks

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