Am heutigen Mittwoch, dem 13.11.2024 fand die 13. Ordentliche Hauptversammlung der „An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG statt und ebnete den Weg für neue Stadionaktien.
Zu Beginn der Versammlung berichteten Vorstand und Aufsichtsrat der AG über das Geschäftsjahr 2023/2024. Im Anschluss an die Generaldebatte zu den Berichten und den Themen der Tagesordnung gaben die Teilnehmer ihre Stimmen für die auf der Tagesordnung stehenden Beschlüsse ab.
Besondere Beachtung fand dabei der von Vorstand und Aufsichtsrat der AG formulierte Tagesordnungspunkt Nr. 7 „Beschlussfassung über die Durchführung einer Kapitalerhöhung“.
Bereits auf der Mitgliederversammlung des 1. FC Union Berlin Anfang Oktober hatte Union-Präsident Dirk Zingler für diesen Beschluss geworben: „Unser Stadion sollte immer den Menschen gehören, denen es am Herzen liegt: den Mitgliedern des 1. FC Union Berlin und ihren Familien, ihren Kindern, Enkeln und Urenkeln.“
Am heutigen Abend schloss sich die Hauptversammlung mit großer Mehrheit dem Vorschlag einer Kapitalerhöhung durch Ausgabe von neuen vinkulierten Namensaktien an. Bis zu 7.347 Stimmen waren durch anwesende Aktionäre, Bevollmächtigte sowie durch die Inanspruchnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft vertreten und stimmten allen Anträgen der Tagesordnung zu.
Der Zeitplan für die Ausgabe der neuen Stadionaktien* sieht wie folgt aus:
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- 25.11 bis 8.12.: exklusives Bezugsrecht für Bestandsaktionäre
- 9.12. bis 31.12: Zeichnungsfrist für alle Union-Mitglieder
Bestandsaktionäre erhalten die Informationen zur Wahrnehmung ihres Bezugsrechts für neue Stadionaktien spätestens bis zum 25. November per E-Mail oder per Post. Einen detaillierten Blick auf die neue Aktie und erste Antworten auf wichtige Fragen gibt es unter www.proAF.berlin
Weitere Punkte auf der Tagesordnung waren die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023/2024. Zudem wurde beschlossen, dass der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023/2024 in Höhe von EUR 78.527,06 mit dem Verlustvortrag von EUR -2.821.698, 18 verrechnet und als Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2023/2024 in einer Gesamthöhe von EUR -2.743.171,12 auf neue Rechnung vorgetragen wird.
*vorbehaltlich der Billigung durch die BaFin