Der 1. FC Union Berlin steht für ursprüngliche Fußballkultur, die untrennbar verknüpft ist mit dem Stadion An der Alten Försterei. Mit dem Kauf Ihrer „Alte-Försterei-Aktie“ im Wert von 500,- € werden Sie persönlich Eigentümer der Stadionbetriebs AG und entscheiden künftig gemeinsam mit allen Aktionären über grundsätzliche Fragen, die das Stadion An der Alten Försterei und damit das Selbstverständnis des 1. FC Union Berlin ganz unmittelbar betreffen.
Wenn Sie Fußball in seiner ursprünglichen Form lieben und die Charakteristik eines traditionsreichen Fußballstadions schätzen, sind Sie im Stadion An der Alten Försterei an der richtigen Adresse. Mit dem Kauf einer Aktie unterstützen Sie traditionelle Fußballkultur in einem von Fans gebauten Stadion, das Sie in dieser Art in Deutschland kein zweites Mal finden werden. Und Sie unterstützen den Weg eines Vereins, der nicht auf Komplettvermarktung und Kapitalisierung all seiner Rechte setzt, sondern auf Teilhabe und Mitbestimmung seiner Mitglieder.
Nein. Es handelt sich nicht um eine Fananleihe zur Finanzierung der Haupttribüne. Im Gegensatz zum Aktionär haben Zeichner einer Fananleihe keine Mitwirkungsrechte im Sinne der satzungsgemäßen Aufgaben einer Aktionärshauptversammlung. Sie sind weder Miteigentümer, noch am Gewinn der Gesellschaft beteiligt.
Das Geld wird ausschließlich in die Infrastruktur des Stadions An der Alten Försterei investiert. Das gesamte Gelände soll weiterentwickelt werden. Geplant ist neben der Senkung des Fremdkapitalanteils und somit der Reduzierung der Zinskosten für den Bau der Haupttribüne auch die Errichtung eines Fanhauses mit Fankneipe und Räumen für Fanklubs und die Fanbetreuung. Die kontinuierliche Verbesserung der bestehenden Bausubstanz ist ebenfalls Aufgabe der Stadiongesellschaft.
Der Bauantrag für die neue Haupttribüne wird voraussichtlich noch im Dezember gestellt werden. Vom Verlauf der Bearbeitung durch die Behörden ist abhängig, wann mit dem Bau begonnen werden kann. Angestrebt ist ein Baubeginn unmittelbar nach dem Ende der Saison 2011/2012. Die Errichtung des Fanhauses beginnt im Anschluss an die Fertigstellung der Haupttribüne, also voraussichtlich im Jahr 2013.
Die „An der Alten Försterei“-Betriebsgesellschaft ist seit 06.10.2011 eine Aktiengesellschaft. Mit dem Kauf einer „Alte-Försterei-Aktie“ werde ich Anteilseigner dieser Gesellschaft.
Bezugsberechtigt sind alle Mitglieder und vertraglich gebundenen Sponsoren des 1. FC Union Berlin. Wer noch nicht Mitglied oder Sponsor ist, hat bis zum 30.11.2011 Zeit, es zu werden und sich damit sein Bezugsrecht zu sichern.
Jede(s) bezugsberechtigte Person oder Unternehmen kann spätestens zu Beginn der Zeichnungsfrist einen Zeichnungsschein - das offizielle Bestellformular für die „Alte-Försterei-Aktie“ - in den Geschäftsräumen der Gesellschaft erhalten bzw. hier downloaden. Der ausgefüllte Zeichnungsschein muss in doppelter Ausfertigung innerhalb der Zeichnungsfrist in der Geschäftsstelle der Gesellschaft eingehen. Dies kann durch persönliche Abgabe, auf dem Postweg oder per Fax erfolgen.
Nachfragen dieser Art beantworten die Mitarbeiter des Informationsbüros unter 030 / 65 66 88 11 oder stadionbesitzer@fc-union-berlin.de.
Nein. Es werden maximal 10.000 Aktien ausgegeben. Da jeder Bezugsberechtigte 10 Aktien zeichnen darf, kann es schnell zu einer Überzeichnung kommen. Die Verteilung der Aktien richtet sich nach dem Eingang des ausgefüllten Zeichnungsscheins. Eine zeitige Abgabe der Bestellung erhöht die Wahrscheinlichkeit, eine Aktie zu bekommen.
Ja, diese sollten aber rechts oben mit Nachtrag beschriftet sein. Egal wie viel Zeichnungsscheine man abgegeben hat, bleibt die Summe der möglichen Aktien pro Vereinsmitglied oder Sponsor auf zehn begrenzt. Die Nachträge müssen ebenfalls vollständig ausgefüllt und komplett sein.
Nach Ende der Zeichnungsfrist werden alle Interessenten darüber informiert, ob ihre Bestellung bedient werden kann. Sobald 25 % der gezeichneten Aktien bezahlt sind, wird die Kapitalerhöhung der Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen. Anschließend erfolgt die Ausgabe der vollständig bezahlten Aktien.
Aktionäre sind der 1. FC Union Berlin und die Gründungsmitglieder der Stadiongesellschaft: Röfa, Hinze Stahl, VierC und Thomas Koch. Nach der vollständigen Kapitalerhöhung besitzen die Mitglieder 58,82 % des Gesamtkapitals und der 1. FC Union 23,58 %. Die verbleibenden 17,60 % teilen sich die Gründungsaktionäre.
Wenn sie Mitglieder oder Sponsoren des 1. FC Union Berlin sind oder werden, dann ist dies möglich.
Das Stadion An der Alten Försterei ist die Seele des 1. FC Union Berlin und die Heimat unserer Fußballkultur. Aktionär werden sollten nur, wer sich zu dieser Fußballkultur bekennt. Wer Mitglied des 1. FC Union Berlin ist oder Union als Sponsor unterstützt, hat sich deutlich sichtbar für unsere Art der Fußballkultur entschieden. Wer noch nicht Mitglied oder Sponsor ist, hat bis zum 30.11.2011 Zeit, es zu werden und sich damit sein Bezugsrecht zu sichern.
Ja. Der ausgefüllte Zeichnungsschein muss in diesem Fall auch von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein.
Wir betrachten das derzeitige Sponsoring oder die wirtschaftliche Unterstützung des 1. FC Union Berlin durch Unternehmen auch als Bekenntnis zur traditionellen Fußballkultur im Stadion An der Alten Försterei.
Das Stammkapital der AG beträgt 3,5 Mio. €. Ziel ist es, mit der Kapitalerhöhung eine Anteilsmehrheit in Streubesitz zu legen. Dazu müssen mindestens ca. 3,6 Mio. € erlöst werden. Wir rechnen zum Beginn der Zeichnungsfrist am 1. Dezember 2011 mit bis zu 10.000 zeichnungsberechtigten Mitgliedern und Sponsoren des 1. FC Union Berlin (derzeit ca. 8.000). Angestrebt ist, dass jeder interessierte Zeichnungsberechtigte mindestens eine Aktie kaufen kann und mit dem Verkauf von einer Aktie je zeichnungsberechtigter Person mindestens 3,6 Mio. € erlöst werden können.
Nein. Eine Zahlung in fünf Raten à 100,- € ist möglich. Diese Option kann auf dem Zeichnungsschein ausgewählt werden. Der Zahlungstermin für die erste Rate ist in diesem Fall der 31. Januar 2012.
Darüber hinaus hat der Wirtschaftsrat die "Aktion 500“ gestartet, in der Sponsoren des Vereins den Aktienkauf auch in kleineren Raten ermöglichen.
Das ist leider nicht möglich, da die Tribüne ein sehr komplexes Bauwerk ist, das aus rechtlichen Gründen nur von Fachunternehmen errichtet werden darf.
Nein, das ist nicht möglich. Nach Ende der Zeichnungsfrist (31.12.2011) werden alle Interessenten darüber informiert, ob ihre Bestellung bedient werden kann. Erst dann können die gezeichneten Aktien bezahlt werden.
Der gegenwärtige Wert des Stadions wird auf ca. 8 Mio. € beziffert. Durch den Neubau der Haupttribüne und des Fanhauses erhöht sich der Wert deutlich. Bei konservativer Rechnung kann von einem Wert von rund 25 Mio. € ausgegangen werden. Darüber hinaus liegen bislang unbelastete Rechte (Namensrecht, Cateringrecht) in der Gesellschaft.
Nein. Der Erwerb ist auf maximal 10 Aktien beschränkt. Das gilt auch für einen späteren Weiterverkauf oder das Verschenken der Aktie. Über jede Übertragung, die zu einem Besitz von mehr als 10 Aktien führen würde, entscheidet die Hauptversammlung.
Das Stadion entspricht nach dem Bau der Haupttribüne den derzeit geltenden Bestimmungen für den Spielbetrieb der Deutschen Fußball-Liga (Bundesliga und 2. Bundesliga) und des Deutschen Fußballbundes und seiner Regionalverbände (3. Liga und darunter, DFB-Pokal).
Wesentliche Rechte, die aus der Immobilie des Stadions An der Alten Försterei erwachsen, liegen in der Stadion AG, beispielsweise das Namensrecht und das Cateringrecht. Über die Vermarktung dieser Rechte entscheidet die Hauptversammlung der AG. Als Aktionär bin ich dort stimmberechtigt und kann die Entscheidungen aktiv beeinflussen. Die Mitbestimmungsrechte der Hauptversammlung sind in der Satzung der AG geregelt.
Nein, eine Aktie kann nur auf eine Person ausgestellt werden, deren Name auf der Vorderseite der Aktie eingetragen wird. Mit dem Besitz der Aktie ist das Stimmrecht in der Hauptversammlung der AG verbunden. Dieses kann nur von einer Person ausgeübt werden.
Nein. Die Mitbestimmungsrechte der Hauptversammlung sind in der Satzung der AG festgeschrieben und betreffen Grundsatzentscheidungen. Alle Entscheidungen, die das tägliche Geschäft der Gesellschaft betreffen, werden vom Vorstand getroffen.
Die Aktie kann verkauft werden. Bis zu einem Besitz von maximal 10 Aktien erteilt der Vorstand der AG die Zustimmung. Über jeden Verkauf, der zu einem Besitz von mehr als 10 Aktien führen würde, entscheidet die Hauptversammlung der AG.
Ab Übergabe der Aktie an den eingetragenen Aktionär kann er die Aktie weitergeben. Der neue Besitzer muss um Aktionär zu werden, durch die Gesellschaft bestätigt und im Aktienregister eingetragen werden. Wenn der neue Besitzer bereits 10 Aktien hat, muss die Hauptversammlung darüber beschließen.
Der aktuelle Aktionär aber auch der neue Besitzer kann dies tun, wenn er den rechtmäßigen Erwerb z.B. durch Kaufbeleg, Erbschein oder Geschenkbestätigung nachweisen kann.
Ja, das ist möglich. Die Beschränkung auf Mitglieder und Sponsoren gilt nur für die Erstausgabe der Aktien. Anschließende Übertragungen (Verkauf oder Schenkung) sind davon nicht betroffen und bis zu einem Besitz von maximal 10 Aktien ohne Zustimmung der Hauptversammlung der AG möglich. Eine Vererbung ist ohne Beschränkung möglich.
Als Aktionär der Stadion AG bin ich in der Hauptversammlung der Stadiongesellschaft stimmberechtigt. Ich entscheide künftig gemeinsam mit allen Aktionären über grundsätzliche Fragen, die das Stadion An der Alten Försterei und damit das Selbstverständnis des 1. FC Union Berlin ganz unmittelbar betreffen. Aus dem Kauf einer Aktie erwächst die Verantwortung für die Fußballkultur des 1. FC Union Berlin im Stadion An der Alten Försterei.
Ja, diese sollten aber rechts oben mit Nachtrag beschriftet sein. Egal wie viel Zeichnungsscheine man abgegeben hat, bleibt die Summe der möglichen Aktien pro Vereinsmitglied oder Sponsor auf zehn begrenzt. Die Nachträge müssen ebenfalls vollständig ausgefüllt und komplett sein.
Nein. Stimmberechtigt sind alle eingetragenen Aktionäre. Die Beschränkung auf Mitglieder und Sponsoren gilt nur für die Erstausgabe der Aktien.
Grundsätzlich muss eine Aktiengesellschaft mit ihrer Geschäftstätigkeit eine Gewinnabsicht verfolgen. Eine Gewinnausschüttung an die Aktionäre ist also möglich. Darüber entscheidet die Hauptversammlung auf Vorschlag des Vorstandes. Grundsätzlich ist diese Aktie nicht geeignet, wenn man kurzfristig Gewinne erwartet.
Nein. Das Risiko beschränkt sich auf die für den Aktienkauf eingesetzte Summe. Für den Fall einer Insolvenz der Gesellschaft wäre der erworbene Anteil wertlos. Die Wahrscheinlichkeit einer solchen Insolvenz ist als äußerst gering einzustufen.
Nein, das deutsche Aktienrecht schließt dies aus.
Ja. Alle Aktionäre werden regelmäßig über die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft informiert.
Der Preis einer Aktie regelt sich nach Angebot und Nachfrage.
Nein, das ist nicht beabsichtigt.
Bezugsberechtigt sind alle Mitglieder und Sponsoren des 1. FC Union Berlin. Weitere Einschränkungen gibt es nicht.